Seedienst
Bereits 1974
schuf der IBMV mit seinem Seedienst eine wirksame Selbstkontrolle der Sportschifffahrt.
Freiwillig und kostenlos wird jedem Wassersportler an den Wochenenden der Saison - nicht nur bei Sturm oder Kenterungen - Hilfe geleistet.
Jeder Club stellt dazu Einsatzpläne mit erfahrenen Sportbootführern auf. Zum Seedienst-Alltag gehören auch Ermahnungen an Bootsführer, die gegen die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung verstossen, sich unbesonnen oder leichtsinnig verhalten. Auch wenn sich die Seedienstler nicht als Hilfspolizisten sehen, kann es bei gravierenden Verstössen zu Anzeigen kommen.
Organisation:
- IBMV-Seedienstleiter
- IBMV-Mitgliedsvereine
Örtliche/geographische Zuständigkeit:
- Keine feste Revierzuteilung. Einsatzgebiet frei wählbar.
Kleidung:
- Seemännisch angepasste Kleidung
Besatzung:
- Skipper, Beobachter, evtl. Gäste.
Kennzeichnung:
- Banderole „IBMV-Seedienst“ steuer- und backbordseitig.
Dienstzeit:
- Mai bis September, vorwiegend Samstag, Sonntag, Feiertage. In der Ferienzeit möglichst auch wochentags.
Allgemein:
- Der Seedienst leistende führt ordnungsgemäß das Logbuch.
- Er achtet –falls erforderlich- auf sportlich-kollegiales Ansprechen und läßt sich nicht provozieren.
- Er maßt sich keine Amts-/Polizeifunktion an. Verfolgungsfahrten werden nicht vorgenommen.
- Erfahrungsgemäß verhalten sich in einem Club organisierte Bootsführer disziplinierter und kollegialer.
- Daher ermahnte Bootsführer auf eine Clubmitgliedschaft ansprechen.
Aufgaben:
Verkehrsregeln
- Bootsführer erforderlichenfalls auf Verstöße hinweisen.
- Darauf achten, daß auf Fischer und deren Netze, Segler und andere Seebenutzer, insbesondere Ruder- und Paddelboote sowie Schwimmer Rücksicht genommen wird.
Umwelt-/Gewässerschutz:
- Grobe Verschmutzungen, Treibgut (z.B. Fässer, Tierkadaver, Treibholz) den zuständigen Behörden (Wapo, Seepolizei, Seegendarmerie) unverzüglich melden. Soweit möglich, selbst bergen und ordentlich entsorgen.
Natur-/Landschaftsschutz:
- Ausgewiesene Gebiete kontrollieren (z.B. Ankerlieger im Ankerverbot).
Uferzone (300 m):
- Auf Einhaltung der Befahrensvorschriften achten (90° zum Ufer, max. 10 km/h).
Starkwind-/Sturmwarnung:
- Unwissende (speziell Miet-, Tretboote) und Unvorsichtige auf die drohenden Gefahren und notwendige Vorkehrungen hinweisen.
Hilfeleistung:
- Im Rahmen der selbstverständlichen Pflicht Hilfe leisten (Erste Hilfe, Abschleppen etc.). Nötigenfalls Rettungsorganisationen verständigen. Tel-Nummer 112. Siehe auch Bodensee-Jahrbuch.
Regattabegleitung:
- Startschiff, Bojenleger, Aufsicht (darauf achten, daß andere Boote keine Störungen verursachen), evtl. Hilfestellung.
Schwimmer:
- Außerhalb der Badezonen besteht für sie akute Gefahr. Sie müssen darauf aufmerksam gemacht werden. Evtl. begleiten, bis sie außerhalb der Gefahrenzone sind.
- Ausrüstung des Seedienstbootes:
- Vorgeschriebene Ausrüstung an Bord muß gewährleistet sein.
- Seedienst- Tafeln / Sog und Weelnschlag / 10 Kmh
- Evtl. zusätzlich: Werkzeuge, Batteriekabel, Fotokamera f. Beweisfotos.
Wasserschutz-, Seepolizei, Seegendarmerie:
- Bei schweren Verstößen und Notfällen sollen sie hinzugezogen werden.
- Die Polizeien schätzen und anerkennen den IBMV-Seedienst.
- Präsenz des IBMV-Seedienstes ist wichtig! Schon dadurch können Erfolge erzielt werden!
Auf eine gute und seemännisch-kameradschaftliche Saison!
Ihr IBMV-Seedienstleiter

