IBMV-Inside

Ausgabe 1 / Mai 2007

Informationen nicht nur für Insider vom IBMV, Internationaler Bodensee-Motorboot-Verband, Deutschland, Schweiz, Österreich

 

Die flotten Kitesurfer nehmen zu

Die Kitesurfer oder auch Kiteboarder erobern immer mehr den Bodensee. Weil Kitesurfer, die anstelle des Segels fürs Windsurfen einen „Kite“, einen Lenkdrachen, für die Fortbewegung benutzen und diesen besser in den Wind stellen können, sind sie auch schneller als ihre Kollegen mit den Windsurfbrettern.

Dies machte auch der Thurgauer Seepolizeichef Fritz Hefti während der IBMV-Delegiertenversammlung in Arbon deutlich, zumal ihm schon mal ein über den See donnernder Kitesurfer übers Heck des Polizeibootes gesprungen sei. Am Bodensee sind verschiedenste Gebiete für diese an windigen Küsten immer populärer werdende Sportart ausgewiesen worden.

Das Problem der oftmals sehr schnell über das Gewässer flitzenden Kitesurfer sei am Bodensee noch relativ klein, sagte Fritz Hefti. Aber die Lenkdrachen-Surfer bereiten weniger Probleme als damals die Windsurfer bei ihrer Eroberung des Dreiländersees. Auch die Kitesurfer müssen keine Prüfungen ablegen. Sie müssen aber der Schifffahrt ausweichen.

Im Kanton Thurgau sind vom Departement für Justiz und Sicherheit bis 28. Januar 2010 folgende Flächen für die Drachensegler freigegeben worden: Am Untersee vom östlichen Ortsausgang von Berlingen bis Weisshorn im Gemeindegebiet von Ermatingen, in der erweiterten Uferzone bis zur Seemitte, der Landesgrenze.

Am Obersee auf dem Gemeindegebiet Münsterlingen, in der erweiterten Uferzone bis zum Abstand von 1000 Meter vom Ufer. Am Seeufer des Kantons St. Gallen sind die Genehmigungen wieder aufgehoben worden. Am Vorarlberger Ufer darf man im Dreieck vorm Hafen Salzmann Kitesurfen.

Am deutschen Ufer gelten verschiedenste Regeln. Am Untersee, in der Konstanzer Bucht und am westlichen Teil des Überlinger Sees wird es vorerst kein Kitesurfen geben: Der Leiter des Schifffahrtsamtes im Landratsamt Konstanz, Andreas Ellegast, gegenüber IBMV-Inside: „Im Moment darf ich keine Genehmigung rausgeben“.

Am Ufer des Bodenseekreises, also von Überlingen bis Kressbronn, werden Gebiete ausgewiesen. Thomas Burger vom Schifffahrtsamt Friedrichshafen erklärte, dass diese von der Friedrichshafener Hafeneinfahrt bis zur Konzertmuschel Fischbach, westlich vom renaturierten Strandbad Hagnau bis zum Yachtclub Meersburg, vom Hotel Seehalde bis Maurach und westlich vom Windsurfclub Überlingen bis zur Schiffslandestelle Nussdorf liegen. Am östlichen Ufer gebe es ein ausgewiesenes Gebiet von der DLRG-Wasserrettungsstation Langenargen bis zum Hotel Schwedi.



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