IBMV-Inside

Ausgabe 3 / November 2006

Informationen nicht nur für Insider vom IBMV, Internationaler Bodensee-Motorboot-Verband, Deutschland, Schweiz, Österreich

 

Neues Bodenseeleitbild - reine Absichtserklärung

Das Bodenseeleitbild ist eine Absichtserklärung der Internationalen Bodensee-Konferenz der Regierungschefs der Anrainerstaaten und Kantone. Es soll längerfristig die Position der Bodenseeregion bestimmen.

"Dieses trifft aber eher für das Land um den See, als auf das Gewässer selbst zu", ist die Meinung des Lustenauer Rechtsanwaltes Robert Mayer. Als Vorstandsmitglied des MBSV-Rheindelta erklärte er der IBMV-Generalversammlung in Fussach die Hintergründe und seine Beurteilung des Leitbildes.

Das Bodenseeleitbild, das immer gerne für die Beschränkung von Liegeplätzen, Bodenseeschifffahrt oder auch Investitionen am See genutzt werde, enthalte in seiner neuesten Version hauptsächlich Entwicklungsziele. Liegeplatzbeschränkungen würden eher in einem Halbsatz angefügt, erläuterte Mayer.

Das Leitbild sehe Handlungsbedarf im Wohnen, Siedlungen, Erholung, Arbeit- und Wirtschaft, Verkehr, Umwelt, Gesundheit oder Sozialem. Es sei also sehr weitfassend gehalten, so Mayer. Den Wassersport tangieren könne eher noch jener Leitsatz, der sich mit dem Umweltschutz und dem Schutz der Flachwasserzone befasse: Die Belastungen durch die Schifffahrt seien zu verringern, die Zahl der Liegeplätze und Boote sei zu begrenzen. Bei richtigem Verständnis sei eine ausufernde Neuschaffung zu verhindern, erläuterte der Jurist. Hingegen seien Einschränkungen von Charterplätzen von der Begrenzung ausgenommen. Das Leitbild empfehle sogar, mehr Charterplätze zur Verfügung zu stellen.

Mayer erklärte, dass diese reine Absichtserklärung der Regierungschefs nicht als "ökologische Wunderwaffe" verwendet werden könne. Seiner Meinung nach sei es weder in Deutschland, noch in Österreich oder in der Schweiz mit einem so genannten normativen Charakter verbunden. Die Verwaltungsbehörden können sich bei ihren Entscheidungen darauf nicht abstützen. Dies hätten auch schon Gerichte so festgestellt. Dennoch könne es zur Auslegung von Gesetzesbegriffen herangezogen werden.



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