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Europäische Regelung auf dem See verlangt Die Arbeit des Internationalen Bodensee-Motorboot-Verbandes in 2005 war vorrangig geprägt durch die bereits seit 2003 laufenden Bemühungen zur Harmonisierung der in der EU-Sportbootrichtlinie 94/25/EG festgelegten Abgasgrenzwerte für Schiffsmotoren mit den auf Bodensee und Hochrhein geltenden Bestimmungen der Bodensee-Schifffahrtsordnung", so hat IBMV-Präsident Hans-Joachim Kurz auf der diesjährigen Generalversammlung in Kressbronn-Gohren seinen Jahresbericht eingeläutet. Dabei hat er auch die Marschrichtung des Verbandes und seiner Präsidiumsmitglieder festgelegt: Der IBMV werde sich nicht scheuen, weiterhin den politischen sowie den formaljuristischen Weg und damit auch den Gang vor Gericht zu beschreiten, um die in der Sportbootrichtlinie festgelegte Werte auch als Gesetz für den Dreiländersee festzuschreiben Der Dachverband von 30 Vereinen mit zusammen 3.600 Mitgliedern kämpft teils mit juristischer Unterstützung seit 2003 für die Einführung der zum Jahresbeginn 2006 offiziell auf europäischen Binnengewässern in Kraft tretenden EU-Sportbootrichtlinie mit ihren weniger strengen Abgasgrenzwerten. Dabei verfolgt der Verband gegenüber der, so Hans-Joachim Kurz, "nach wie vor unzugänglichen Internationalen Schifffahrtskommission Bodensee" (ISKB) die Strategie der so genannten zwei Stoßrichtungen mit Gesprächen mit verantwortlichen Politikern sowie der Betreuung momentaner und weiter Schritte durch Juristen. In den vergangenen Monaten wurden in Deutschland, Österreich und der Schweiz gezielt maßgebliche Persönlichkeiten in Politik und Behörden angeschrieben oder persönlich angesprochen. Eine Delegation mit österreichischen IBMV-Vorstandskollegen reiste nach Wien. Im dortigen Verkehrsministerium wurde die Meinung des Verbandes zur Europäisierung der Abgasnormen für den Bodensee vorgetragen. Zudem schrieb der IBMV-Anwalt an alle Delegierten der ISKB, um ihnen die ökologischen und ökonomischen Aspekte der europäischen Vereinheitlichung der Abgasgrenzwerte deutlich zu machen. Gleichzeitig wurden der ISKB Gespräche angeboten. Doch die für die Übernahme in die Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) zuständige Kommission weigert sich offenbar, die vom Straßburger Europa-Parlament verabschiedete Regelung in nationales Recht umzusetzen. Nach Meinung des IBMV-Präsidenten hätten diese Maßnahmen jetzt dazu geführt, dass sich die ISKB nachhaltig mit dem Thema befasse - wenn auch etwas unverständlich. Aus einer Stellungnahme des bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sei zu entnehmen, dass es innerhalb der Kommission Strömungen gebe, die auf eine Änderung der BSO mit "ihren bislang unflexiblen Abgasgrenzwertregelungen" hinweisen würden. Und: Dieses Ministerium entsendet auch einen Delegierten in die Kommission. Doch laut einer eigenen Pressemitteilung verfolge die ISKB dann wieder das Ziel, die Stufe 2 der BSO-Abgasvorschriften weiter aufrecht zu erhalten. Fest steht: Die Schifffahrtskommission wird sich auf ihrer nächsten Sitzung im Februar 2006 mit dem Thema befassen, jedenfalls wenn es nach Programm geht. Dabei sollen die bei Anwendung der Stufe 2 auftretenden Emissionen der Bootsmotoren auf dem Bodensee mit denen nach der EU-Sportbootrichtlinie rechnerisch verglichen werden. Zudem wolle die ISKB die Gültigkeit der im Jahr 1989 durch das deutsche Verkehrsministerium bei der EU in Brüssel vorgenommenen Notifizierung der BSO-Bestimmungen von Gutachtern prüfen lassen. Der IBMV meint, dass ein Notifizierungsverfahren nur rechtskräftig werden könne, wenn es als Ausnahme für eine europäische Regelung anerkannt wird. Das sei aber nicht der Fall. Denn zuerst seien die BSO-Richtlinien, dann die europäischen geschaffen worden. Zum Jahresbeginn 2006 wird die EU-Richtlinie zunächst für Otto- und Dieselmotoren und ein Jahr später für Viertakt-Motoren in Kraft treten. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt am Bodensee keine Bewegung erkennbar sein, werde der Verband vor Gericht ziehen. Diese Drohung hat Hans-Joachim Kurz vor den Vorstandsmitgliedern und Vertretern der Verbandsvereine nochmals deutlich gemacht. Auch wenn er nach dem Stand der Dinge davon ausgeht, dass unter den ISKB-Mitgliedern die "Einsicht Oberhand gewinnt", dass sie erkennen, dass eine EU-Richtlinie der bessere Weg in die Wassersportzukunft sei.
Zudem hat der Verband im Anhörungsverfahren zur anstehenden Novellierung der BSO gefordert, strikt die EU-Vorgaben zu übernehmen. Mit der BSO sei dem See einfach ein Glaszylinder übergestülpt worden, ohne die möglichen Auswirkungen zu beachten, so Kurz. Die Motorenhersteller würden für die im weltweiten Vergleich wenigen Boote keine Entwicklungsarbeit betreiben. Nach wie vor würden sich die Bootsbesitzer auf das Recht des Bestandsschutzes berufen und die alten Motoren immer wieder reparieren, statt neue, saubere einzubauen. Als Beweis nennt Kurz die vom Amt für Maschinenwesen Vorarlbergs herausgegebene Statistik des Jahres 2003. Demnach gibt es auf dem See 22.918 Motoren, die nicht der BSO entsprechen. 10.624 Motoren entsprechen der seit 1992 geltenden Abgasstufe 1 und lediglich 2.644 der seit 1996 geltenden Abgasstufe 2 der BSO. Der Präsident des Internationalen Bodensee-Motorboot-Verbandes, Hans-Joachim Kurz, fordert die Einführung der EU-Sportbootrichtlinie auf dem Bodensee. Damit würden die strengen Abgasgrenzwerte der Bodensee-Schifffahrtsordnung der Vergangenheit angehören. Die Gästeliste der IBMV-Generalversammlung Gern gesehene Gäste auf den IBMV-Versammlungen sind Vertreter von befreundeten Verbänden und Behörden. In Kressbronn-Gohren wurden begrüßt: Jens Krose, Vizepräsident des Bodensee-Segler-Verbandes und Präsident des Yacht-Club Langenargen, Dr. Luzius Studer, Präsident der Internationalen Wassersportgemeinschaft Bodensee, Polizeihauptkommissar Heinz Unglert als Leiter der Wasserschutzpolizei-Station Friedrichshafen, Polizeihauptkommissar Klaus Achtelstetter als Leiter der Polizeiinspektion Lindau, der stellvertretende Chef der Seepolizei und Schiffskontrolle des Kantons Thurgau, Walter Leu, und der Präsident des Motor-Yacht-Club Obersee, Klaus Aßfalg. |
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