Zunächst auf politischem, falls dies nicht hilft, auf juristischem Weg will IBMV-Präsident Hans-Joachim Kurz erreichen, dass die milderen Abgasgrenzwerte der neuen EU-Sportbootrichtlinie in der Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) verankert werden. Während der Generalversammlung des Verbandes auf Schloss Laufen am Rheinfall sagte Kurz vor den Vertretern der 30 Vereine mit über 3.600 Mitgliedern in seinem Jahresbericht 2004, dass der Wassersport auf dem See nur nach der Verankerung der EU-Richtlinie in der BSO an der allgemeinen weltweiten Entwicklung von Serienmotoren teilnehmen könne.
Das teils wieder gewählte Präsidium des IBMV mit dem neuen Schatzmeister Ruedi Gantenbein, rechts neben IBMV-Sekretärin Nicole Neyer.
"Falls die Bemühungen des Verbandes, mit der Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB) doch noch einen Gesprächsvorschlag zu einem gemeinsamen Gedankenaustausch zu bekommen, fehlschlagen, müssen die Skipper rund um den Dreiländersee weiterhin zusehen, wie die Motorisierungsmöglichkeiten der Boote in eine untragbare Abhängigkeit geraten, die von jederzeit widerrufbaren behördlichen Ausnahmebewilligungen bis hin zu exorbitant teuren technischen Exotenlösungen mit fragwürdiger Zukunft reichen würden", sagte Kurz. Gerade das Vorgehen der Behörden und der ISKB in Sachen EU-Sportbootrichtlinie beschäftige die Verbandsspitze im Jahr 2004 und sorgte dafür, dass dessen Verlauf "gut durchwachsen" war, wie sich Kurz ausdrückte.
Bis heute sei es nicht möglich gewesen mit einem Vertreter der ISKB zu reden. Mehrere, auch über das deutsche Verkehrs- und das Wirtschaftsministerium an den ISKB-Vorsitzenden oder an deren Experten gerichtete Gesprächsvorschläge seien ohne jegliche Reaktion geblieben. "Abgesehen von der beschämenden Tatsache, dass hierbei die ISKB einen äußerst schlechten Stil im Umgang mit anerkannten Interessenvertretern ihres ureigenen Tätigkeitsfeldes an den Tag legt, ähnelt dieses unerklärliche Verhalten eher den dubiosen Machenschaften eines Geheimbundes als einer Kommission", äußerte sich Präsident Kurz vor der Generalversammlung deutlich. Dabei sollen doch die ISKB-Mitglieder ein beratendes Gremium ihrer jeweiligen Landesregierung in Bodensee-Angelegenheiten bilden.
Die geführten Einzelgespräche mit deutschen und österreichischen Mitgliedern dieser Kommission hätten gezeigt, dass die ISKB "ohne massiven Druck von außen", und somit von Seiten des Wassersports und des Wassersportgewerbes, von sich aus keine Anstrengungen unternehmen werde, um die BSO mit der EU-Sportbootrichtlinie zu harmonisieren. Als Argument nannte Kurz auch die fast 450 Millionen Euro, die laut einer jetzt gemachten wissenschaftlichen Studie jährlich durch Wassersportler in die Region fließen.
Die Begründung der ISKB nicht in den Dialog mit dem Verband einzutreten, liege in einer tatsächlich im Jahr 1989 vorgenommenen so genannten Notifizierung der BSO durch das Bundesdeutsche Verkehrsministerium bei der Europäischen Union in Brüssel. Demnach sollen nach derzeitiger Meinung der zuständigen Stellen im Bundesverkehrsministerium die Bestimmungen der BSO auch heute noch als Ausnahmeregelung innerhalb des europäischen Rechtsraumes angesehen werden. Doch in diesem Punkt vertreten der IBMV und seine Anwälte eine völlig andere Auffassung. Auch im Schreiben vom 17. Mai 2004 ans Ministerium steht: ein jedwedes Notifizierungsverfahren sei ein so genanntes nachgängiges Verfahren. Dem gemäß sind nach Meinung des IBMV die Regelungen der BSO nunmehr im Rahmen der EU-Sportbootrichtlinie erneut zu modifizieren, so sie dann Wirkung im Bereich der dort festgelegten Abgasgrenzwerte entfalten sollten. Kurz erklärte auch, dass dabei zu berücksichtigen sei, dass sowohl der EU-Rat als auch die EU-Kommission Änderungen in der Richtlinie in Bezug auf Binnenseen oder Trinkwasserspeicher ausdrücklich abgelehnt hätten. Denn die in der Richtlinie fundamentierten Grenzwerte würden einen ausreichenden schutz in ökologischer Hinsicht bieten. Dem gemäß sei aus Sicht des Verbandes eine Notifizierung des umstrittenen Punktes, nämlich der Vereinheitlichung der Abgasgrenzwerte, eben nicht erfolgt.
Eine regelrechte Falschmeldung war jedoch das Schreiben an den IBMV und an den Bodensee-Segler-Verband aus dem Bundesverkehrsministerium, das im Juli 2004 an den Konstanzer IBMV-Anwalt geschickt worden war. Darin wurde mitgeteilt, dass die ISKB während ihrer Frühjahrstagung in Wien angeblich beschlossen habe, die Grenzwerte der EU-Sportbootrichtlinie aufzunehmen. Weder unter Kommissionsmitgliedern noch im Stuttgarter Verkehrsministerium wusste man von dieser Entscheidung. Die von hochoffizieller Stelle herausgegebene Aussage sei mit entsprechendem Entschuldigungsschreiben ebenso hochoffiziell wieder zurückgenommen worden. Kurz dazu: "So kompetent wird also im bundesdeutschen Verkehrsministerium mit Bodensee-Angelegenheiten umgegangen.
Der Name des europäischen Regelwerkes: "Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Sportboote"
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