IBMV-Inside

Ausgabe 3 / September 2001

Informationen nicht nur für Insider vom IBMV, Internationaler Bodensee-Motorboot-Verband, Deutschland, Schweiz, Österreich

 

Über 500 Menschen aus Seenot geholfen

Seit 1974 besteht der IBMV Seedienst. In den Sommermonaten der vergangenen 27 Jahre waren dafür Freiwillige 119.000 Stunden unterwegs und haben sogar Gerichtsverfahren riskiert.

Der Seedienst als länderübergreifend organisiertes Selbstkontrollorgan der motorisierten Bodensee-Schifffahrt soll auf dem Wasser Ordnung schaffen, so die selbstauferlegte Verpflichtung des IBMV Zwischen Bregenz und Konstanz sowie auf der Hochrheinstrecke bis Schaffhausen patrouillieren dafür an den Sommerwochenenden die Boote mit dem Schriftzug. Die Skipper leisten Hilfe, begleiten Regatten oder ermahnen Schwarze Schafe. Dabei wollen die Helfer des 3600 Mitglieder in 31 Clubs zählenden Verbandes keine Hilfssheriffs sein, sondern die Arbeit der Wasserschutz- und Seepolizei nach dem Motto "Ordnung in Freiheit" ergänzen.

IBMV-Stander

Seit Bestehen der auch von den Polizeien gelobten Institution wurden in etwa 12.750 Einsätzen rund 119.000 Dienststunden geleistet. Dabei wurde über 5.000 Mal geholfen. Etwa 500 Mal sind Menschen aus akuter Seenot gerettet und über 1000 Gewässerschutzaktionen durchgeführt worden. "Allein im Jahr 2000, in der Zeit von 19. Mai bis 9. September. haben sich 618 Seedienstler aus 25 Clubs in 4.671 Stunden bemüht,. dem gemeinsamen Ziel - Ordnung in Freiheit - ein Stück näher zu kommen", sagt Seedienst-Leiter Rolf Walker (DSMC). Dabei gab es immer wieder Ermahnungen, weil viele zu nah am Schilfgürtel ankern, weil sie in der Uferzone Wasserski fahren, unter Motor segeln oder gar an Seezeichen fest machen.

Dass die Aufklärung der Wassersportler, aber auch vorbildliches Umweltverhalten, schief gehen kann, beweist ein eingestelltes Gerichtsverfahren. Ein Seedienst-Fahrer soll im August 1999 eine Schwimmerin im Überlinger See mit seinem Boot derart bedrängt haben, dass sie sich genötigt gefühlt habe, ans Ufer zu schwimmen. Das Gericht erkannte an, dass die Frau vom Bootsfahrer ermahnt wurde, weil sie zu weit vom Ufer entfernt war.

 

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