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Mai 1999
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Trunkenheit an Bord: Promillesünder verurteilt Es sollte offenbar ein Urteil mit abschreckender Wirkung sein. Ein 72jähriger Deutscher, in der Schweiz lebender Motorbootfahrer ist jetzt vom Bezirksgericht Arbon wegen Trunkenheit am Steuer zu zwei Wochen bedingter Gefängnisstrafe (erlassen auf zwei Jahre Probezeit) und einer Strafe von 2000 Schweizer Franken verurteilt worden. Darüber hinaus trägt er die Verfahrenskosten in Höhe von 1800 Franken. Mit 2,05 Promille im Blut Alkohol am Ruder Die Wapo in Deutschland beschuldigt Skipper mit 0,8 Promille und mehr einer Ordnungswidrigkeit und verhängt eine Geldstrafe.
Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Jetzt wird die Angelegenheit dem Staatsanwalt vorgelegt, der je nach Umstand der Trunkenheitsfahrt (Sach- oder Personenschaden, mehrmalige Überschreitung der Grenzwerte etc.) das Strafmaß ansetzt. Dann können neben dem Schifferpatent auch der Führerschein und andere Papiere (Flugschein, Waffenschein) entzogen werden. Doch auch wer weniger als 1,1 bzw. 0,8 Promille im Blut hat und einen Unfall mit Sach- oder Personenschaden verursacht, kann unter Umständen einer Straftat beschuldigt werden.
In der Schweiz beginnt ebenfalls ab 0,8 Promille das Gesetzeswerk zu wirken. In Österreich gibt es nach Auskunft der BH Bregenz derzeit keine klare Rechtslage bei Trunkenheit am Ruder. Dies soll demnächst der Schiffahrtskommission vorgetragen werden, um hier eine Regelung zu finden.
Der Promillesünder war im vergangenen Sommer mit seiner 12 Meter langen Motoryacht auffällig geworden, als er im Arboner Hafen eine halbe Stunde lang versuchte, sein Boot zwischen die Pfosten seines Liegeplatzes zu steuern. Passanten, die das Schauspiel eine Weile lang beobachtet hatten, riefen schließlich die Seepolizei, die sofort eine Alkoholkontrolle durchführte.
Diese ergab, daß der Skipper 2,05 Promille im Blut hatte. In der späteren Anklageschrift hieß es zudem, der Skipper sei an Bord zweimal gestürzt. Nach eigenen Angaben hatte der Angeklagte an diesem ausgesprochen heißen Tag Bier und Weißwein getrunken, am Vorabend habe er ebenfalls Wein zu sich genommen.
Gefährdung der Allgemeinheit
Das Bezirksgericht legte dem Skipper zur Last, er habe in seinem Rausch eine "größere Gefährdung" riskiert, da es sich beim Arbonder Hafen um einen belebten handle, der nicht mit einem verlassenen Steg zu vergleichen sei.
Vor Gericht erklärte der Angeklagte, daß er zu keinem Zeitpunkt das Gefühl gehabt habe, volltrunken gewesen zu sein. Ihn hätten beim Festmachen in der Box lediglich andere ein- und auslaufende Boote gestört, außerdem hätten ihn die Zuschauer nervös gemacht.
Ungeachtet dieser Aussage verurteilte das Bezirksgericht Arbon den Promillesünder zu den eingangs erwähnten Strafen.
Wasserfahrzeugsteuer Neuberechnung im Thurgau sehr wahrscheinlich Das Wasserfahrzeugsteuergesetz (WFStG) des Kantons Thurgau ( siehe INSIDE Februar 1999) ist vom Kantonsrat zügig beraten und in erster Lesung bereits verabschiedet worden. Offenbar sind dabei die von der Sportschiffahrt erhobenen Einwände von der vorberatenden Kommission tendenziell berücksichtigt worden.
Die versteckte Steuererhöhung bei der Umrechnung von PS auf kW bei der Motorenleistung wurde bis auf einen kleinen "Restwert" herausgenommen. Ursprünglich hatte der Regierungsrat vorgehabt, Boote mit größeren Motoren höher zu besteuern. Das Kilowatt Motorenleistung kostet nun 7 Franken. Als Kompensation wurde der Steuersatz für den Quadratmeter Bootsfläche (Länge x Breite) von einst 5 Franken auf 7,40 Franken festgesetzt. Ein sehr moderater Ansatz.
Schlußendlich wurde auch eine Zweckbindung der Steuer beschlossen, die vorsieht, daß die durch die Wasserfahrzeugsteuer eingenommenen Gelder als "Schutz- und Ordnungsmaßnahmen" für die private Schiffahrt eingesetzt werden. Mit einem endgültigen Ergebnis über die Änderung der Wasserfahrzeugsteuer wird frühestens im Januar 2000 gerechnet.
Den einfachen Bürger stimmt es sehr nachdenklich, wenn Politiker und Beamte hunderte von Stunden auf die Behandlung eines vom Eigennutz der Initiatoren geprägten Vorschlages ver(sch)wenden müssen.
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