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Februar 1999

 

Kanton Thurgau:

Kursänderung für Wasserfahrzeugsteuer

Für die wenigen Stunden der Erholung auf dem See sollen Thurgauer Bootsbesitzer gleich doppelt geschröpft werden. Einmal über das im Entwurf vorliegende Wasser- nutzungsgesetz(siehe INSIDE/Dezember 1998), zum andern über eine Änderung des Gesetzes über die Wasserfahrzeugsteuer, welche in absehbarer Zeit die Legislative beschäftigen wird.

Das Wasserfahrzeugsteuergesetz(WFStG) ist seit 1976 in Kraft, wobei 1992 die Tarife massiv - um rund 70 Prozent - angehoben wurden. Vergleichsweise moderat fiel die vor zwei Jahren ge- plante Erhöhung der Verkehrssteuer für Strassenfahrzeuge in der Grössenordnung von weniger als 20 Prozent aus, die jedoch in einem Referendum vom Volk abgelehnt wurde.
Im Umgang mit Minderheiten scheint auf der politischen Ebene der Grundsatz der Verhältnismässigkeit wenig solide verankert zu sein, so der Schluss aus diesem Vergleich.

Gleichzeitig mit der damaligen Erhöhung der Wasserfahrzeugsteuer wurde im Kantonsrat (Legislative) eine Motion auf Änderung verschiedener Berechnungsgrundlagen eingereicht: Motorenleistung in kW anstelle PS; Grundfläche des Bootes(Länge X Breite) statt wie bisher Segelfläche; progressiver Tarif für Motoren über 100 kW; höherer Tarif für Altmotoren; niedrigerer Tarif für Elektromotoren. In seiner damaligen Antwort befürwortete der Regierungsrat (Exeku-tive) die Besteuerung nach kW, sowie nach der Grundfläche. Hingegen lehnte er höhere Steuern für Altmotoren ab.

Aufgrund anderweitiger Prioritäten ist die Botschaft der Regierung zu dieser Änderung erst kürz- lich ans Parlament gegangen. Sehr sachlich lehnt sie darin einen höheren Tarif für Motoren über 100 kW ab: «Die Schiffe mit leistungsstarken Motoren geben erheblich weniger Anlass zu See- not-Rettungsmassnahmen als schwächer motorisierte Schiffe oder Segelschiffe. Sie müssen entsprechend ihrem Treibstoffverbrauch auch entsprechend höhere Treibstoffzuschläge entrich- ten. Die stärkeren Motoren haben entsprechend ihrer Leistung in kW auch höhere Steuerbei- träge zu leisten.» Zudem sei eine stärkere Belastung für den See und seine Mitbenützer durch grosse Motoren nicht erwiesen.

Bezüglich Elektromotoren meint der Regierungsrat: «Die Elektroantriebe verzeichnen bisher keine grosse Entwicklung. Die meisten Elektromotoren haben eine Leistung bis 3 kW. Daher ist es nicht gerechtfertigt, die Besteuerung von Elektromotoren im Gesetz explizit separat zu re- geln.» Die Besteuerung der Boote nach Länge und Breite ist grundsätzlich unbestritten. Der vor- geschlagene jährliche Ansatz von Fr. 5.-- pro Quadratmeter hingegen ergäbe eine Senkung der Gesamtsteuer, vorwiegend bei Segelbooten, während die leistungsstarken Motorboote, welche die Rettungsdienste am wenigsten beanspruchen, die Zeche zu bezahlen hätten. Denn bei der Umrechnung des Tarifs von PS auf kW ist gleichzeitig eine versteckte Erhöhung von gut 10 Pro- zent eingebaut worden.

Dem Motionär geht es nach eigenen Aussagen um eine angemessene Abgeltung der Belegung der Wasserfläche von Häfen und Inanspruchnahme deren Infrastruktur. Dass er damit in einem aufwendigen Änderungsverfahren seine eigene Bootssteuer reduziert, sei nicht unerwähnt. Somit ist auch etwas Befangenheit im Spiel.

     
  Meteorologisches:    
 Weniger Nebel am See

Bei den älteren Generationen hat sich zunehmend der Eindruck verstärkt, der für Seengebiete typische und unbeliebte Bodennebel sei laufend weniger geworden. Die Meteorologen bestätigen dies statistisch genau. Waren es in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts noch 52 Nebeltage im Jahr, sank die Zahl in der zweiten Hälfte auf 33, im laufenden Jahrzehnt gar auf 24. Begründet wird diese Entwicklung mit zunehmender Luftverschmutzung auch höherer Schichten. Die Schmutzpartikel dienen als Kondensationskerne für den Wasserdampf, und damit häufigerer Wolkenbildung. Dadurch bleibt weniger Luftfeuchtigkeit für Bodennebel in den unteren Schich- ten. Die Nebeltage verteilen sich dermassen auf das Winterhalbjahr, dass jeweils im Oktober mit durchschnittlich acht die weitaus meisten Nebeltage gezählt werden. Auch die Monate November bis und mit Februar gelten mit vier bis fünf Nebeltagen als überdurchschnittlich trübe. Allerdings lassen sich aus der Statistik immer weniger solche Gesetzmässigkeiten ableiten, da die Tendenz zu wettermässigen Querschlägern zunimmt.

Die Freude der direkten Seeanwohner über weniger Nebel wird von den Menschen in höher ge- legenen Kurorten nicht unbedingt geteilt, denn dort trüben nun öfters Wolken den vormals strahlenden Himmel oberhalb des Nebelmeers. Parallel dazu nimmt auch die Niederschlags- bereitschaft zu. Sie ist heute schon rund zehn Prozent höher als noch vor 100 Jahren.

     
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