Thurgauer Verwaltungsgericht:
Gegen Motoren-Limiten
Der Kanton Thurgau kann die Hafenbetreiber nicht dazu verpflichten, die Zahl der Motorboote mit "starken Motoren" (über 10 PS oder 7,4 Kilowattstunden) zu beschränken. Dies befand kürzlich das Thurgauer Verwaltungsgericht.
Im Kanton Thurgau vergibt der Kanton den Hafenbetreibern mit einer Konzession das Recht zur Vergabe der Wasserliegeplätze. Bei einem Neuantrag zur weiteren "10jährigen Verlängerung enthielt die neue Konzession für die Unterseegemeinde Salenstein für ihre 170 Wasserliegeplätze an Stegen und Bojen eine neue Verpflichtung. Diese sah vor, dass die Zahl der Motorboote mit "starken Motoren" künftig zu beschränken sei. Man wolle damit, so argumentierten die Vertreter des Kantons, den Beschlüssen der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) Rechnung tragen. Diese sähen vor, dass der Bestand von Motorbooten mit über 7,4 Kilowattstunden Motorenleistung über die Liegeplatzbewirtschaftung einzufrieren sei.
Die Gemeinde Salenstein akzeptierte diese Einschränkung nicht so ohne weiteres. Man klagte gegen die entsprechende Auflage des Kantonalen Departementes für Bau und Umwelt beim Thurgauer Verwaltungsgericht und bekam Recht. Das Gericht befand, dass zumindest im Thurgau die rechtlichen Grundlagen für solche einschränkenden Auflagen nicht vorhanden sind. Das zuständige Amt teilte hierauf den Konzessionären mit, dass der gerichtlich festgestellte "Unrechtspassus" ungültig und gestrichen sei. Trotzdem solle, so schrieb der Kanton, darauf geachtet werden, dass am Bodensee nicht Zustände wie in Nizza oder Miami herrschten. "Was wir in unseren Häfen nicht wollen sind sogenannte Off-shore-Boote", verlautete aus dem Departement für Bau und Umwelt. Anzustreben seien vielmehr Verhältnisse, die dem Bodenseeleitbild entsprächen.
Das Gerangel um die Verlängerung der Konzession für die Wasserliegeplätze in der Gemeinde Salenstein ist ein weiteres Indiz zur länger je mehr verwirrenden rechtlichen Situation rund um den Wassersport auf dem Bodensee. Vorschriften, Verbote, Absichtserklärungen und Problemsuch-Sucht vereinen sich langsam zu einem Durcheinander, genannt Sonderfall Bodensee. Einzigartig der See, einzigartig aber auch die selbstgeschaffenen Probleme.
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