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Bodensee-Ski Statut

Der "Voralberger Wasserski-Club Bregenz", der "Wasserskiclub Konstanz e V." und der "Schweizerische Bodensee-Motorbootclub" haben als Gründungsmitglieder einmütig beschlossen, die internationale Verbundenheit der Wasserskilaufer durch Leistungsprüfungen auf dem Bodensee zu fördern Zu diesem Zweck haben sie sich im Komitee BODENSEESKI zusammengeschlossen.

1.

Die Bestimmungen der Leistungsprufungen unterstehen den Beschlüssen des Internationalen Komitees BODENSEESKI. Dieses erlässt die anzuwendenden Reglemente, besonders unter dem Aspekt umweltschonender Massnahmen.

2.

Das internationale Komitee BODENSEESKI besteht aus je zwei Delegierten der angeschlossenen Trägervereine. Das Komitee tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.

3.

Das Komitee wählt einen Vorstand, bestehend aus Präsident, Vizepräsident und mindestens zwei weiteren Mitgliedern, für jeweils drei Jahre. Der Vorstand organisiert und überwacht die Leistungsprüfungen und Veranstaltungen des internationalen Komitees BODENSEESKI und nimmt die Verleihung entsprechender Auszeichnungen vor.
4.

Dieses Statut wurde am 24. April 1963 vom VWC, WSCK und SBM in Kraft gesetzt, von der Gründungsversammlung angenommen und bei den Delegiertenversammlungen vom 6. April 1968, 30. März 1974, 24. April 1976 und 28. Mai 1994 geändert.